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Keil Profi-Werkzeuge

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Gültig ab 01.10.2021

Geltungsbereich

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge und Geschäfte mit dem Partner.

2. Geschäftsbedingungen des Käufers, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.

Allgemeine Bestimmungen

3. Verträge kommen zustande, wenn wir den Auftrag ausdrücklich annehmen oder die bestellte Ware zusenden.

4. Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Änderungen sind vorbehalten, soweit sie den Nutzungszweck nicht unangemessen beeinträchtigen.

Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung

5. Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von sechs Monaten kündbar.

6. Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten und unbefristete Verträge) eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.

Lieferung

7. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands per Paketdienst. Außerhalb Deutschlands gelten die jeweiligen individuellen Vereinbarungen über die Versandform.

8. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.

9. Der Mindestauftragswert pro Lieferung beträgt EUR 250 (netto ohne Umsatzsteuer).

10. Bei Teillieferungen ist der Gesamtauftragswert die Bezugsgröße. Für Nachlieferungen, die von uns verschuldet werden, werden keine Versandkosten berechnet.

11. Innerhalb einer Toleranz von +/- fünf Prozent der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis.

12. Waren mit einem Auftragswert über EUR 250 (netto ohne Umsatzsteuer) liefern wir innerhalb Deutschlands franko. Sollten im Einzelfall Aufträge < EUR 250 (netto ohne Umsatzsteuer) akzeptiert worden sein, gelten folgende Regelungen innerhalb Deutschlands:

Auftragswert netto ohne Umsatzsteuer        
(EUR)

Versandkostenpauschale
(EUR)

150,00 bis 249,99                                         

5,90

100,00 bis 149,99                    

8,90

bis 99,99                                                  

9,90


13. Warenrücksendungen jeder Art sind grundsätzlich schriftlich vor Versand anzumelden und durch die Heller Tools GmbH freizugeben. Die Ware ist vom Käufer frei auf den Weg zu bringen. Bei unfreien und nicht vorab schriftlich angemeldeten und freigegebenen Rücksendungen behalten wir uns die Annahmeverweigerung vor und stellen die uns entstandenen Kosten in Rechnung. Warenrücklieferungen ohne Mängel werden nur im Ausnahmefall und nach Absprache unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Nettowarenwertes akzeptiert. Grundsätzlich werden Fremdwarenrücknahmen nicht akzeptiert.

Preise

14. Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Ausnahmen werden über eine separat vereinbarte Preisliste geregelt.

Zahlungsbedingungen

15. Alle Rechnungen sind mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzüge fällig, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft.

16. Falls wir uns zur Annahme von Wechseln, Schecks oder Forderungsabtretungen bereit erklären, erfolgt die Annahme nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt. Die Kosten der Diskontierung für Wechsel und der Einziehung trägt der Besteller. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Schecks und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.

17. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückhalten und dem Käufer eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Käufers oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

18. Zahlungen müssen wie vereinbart erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe gemäß §§ 288 Abs. 2, 247 BGB (aktuell 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz) in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

19. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.

20. Unsere Handelsvertreter haben keine Inkassovollmacht.

Eigentumsvorbehalt

21. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.

22. Der Käufer ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.

23. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücktritt auf Kosten des Käufers die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Käufer berechtigt uns bereits jetzt, seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware abzuholen. In der Rücknahme der Ware bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und in unserer Pfändung der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird.

24. Wir sind berechtigt, die Ermächtigungen zur Weiterveräußerung und Einziehung der abgetretenen Forderungen zu widerrufen, wenn der Partner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Partner auf unser Verlangen bei Widerruf der Einziehungsermächtigung verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen, alle zum Einzug der Forderungen durch uns erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen herauszugeben.

25. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Käufer gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

26. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns.

27. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

28. Wir werden die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.

29. Sofern die verkauften Waren in den Geltungsbereich eines anderen Staates verbracht werden, ist der Partner verpflichtet, auf seine eigenen Kosten vor Beginn der Lieferung sicherzustellen, dass die Rechtsordnung des Staates, in den die Waren verbracht werden, einen Eigentumsvorbehalt kennt, der mit den vorstehenden Regelungen vergleichbar ist. Der Partner ist insoweit verpflichtet, alle Handlungen vorzunehmen, Maßnahmen zu ergreifen und Registrierungen durchzuführen, die erforderlich und durchführbar sind, um unsere Eigentumsrechte an den verkauften Waren zu sichern. Hierzu verpflichten wir uns, den Partner mit allen rechtlich erforderlichen Handlungen zu unterstützen und dem Partner die notwendigen Informationen schriftlich zu erteilen und entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Partner haftet uns gegenüber für jeden entstandenen Schaden, der sich daraus ergibt, dass keine ausreichende Sicherung unseres Eigentums an den verkauften Waren besteht oder der Eigentumsvorbehalt nach den vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise von dem Recht des Staates, in den die verkauften Waren verbracht wurden, nicht anerkannt wird.

Sachmängel

30. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Käufers zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziff. 8.

31. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.

32. Sachmangelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.

33. Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Käufer bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.

34. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.

35. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge gemäß § 377 HGB bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Eine Nachbesserung oder die Lieferung von einwandfreiem Ersatz wird nicht durchgeführt, wenn die Anzeige des Mangels bei offensichtlichen Mängeln später als zwei Kalenderwochen nach Warenerhalt bei uns angemeldet wird. Bei verdecktem Mangel ist dieser spätestens innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Erkennen anzumelden. Später angezeigte offene oder verdeckte Mängel werden nicht akzeptiert.

36. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Käufer uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Wurde die Nachbesserung erfolgreich von dem Käufer oder einem Dritten durchgeführt, so sind alle Ansprüche des Käufers mit Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen Kosten abgegolten. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

37. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Für den Umfang der Rückgriffansprüche gilt ferner Ziff. 35 letzter Satz entsprechend.

Sonstige Ansprüche und Haftung

38. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

39. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

40. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.

41. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

42. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

Höhere Gewalt

43. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

44. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

45. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist das zuständige Gericht an unserem Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

46. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Mit Abnehmern außerhalb von Deutschland ist ebenfalls ausdrücklich vereinbart, dass im Falle von Streitigkeiten deutsches Recht gilt und das zuständige Gericht an unserem Geschäftssitz Gerichtsstand ist.

Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG - "Wiener Kaufrecht") ist ausgeschlossen.